Gewährleistungsservice
Hier können Sie uns alle zur Bearbeitung eines Gewährleistungsantrags benötigten Daten zu senden.
Bitte stellen Sie pro Fahrzeug einen separaten Antrag und geben Sie möglichst alle abgefragten Informationen bekannt, damit wir Ihren Gewährleistungsantrag schnellstmöglich bearbeiten können.
Nach Sichtung und Auswertung der Daten melden wir uns zeitnah bei Ihnen.
INTAX rüstet für Hersteller bzw. Importeure deren Serienfahrzeuge zu Sonderfahrzeugen wie z. B. Taxis, Fahrschul-, Polizei-, Feuerwehr- und Bundeswehrfahrzeugen im Rahmen einer verlängerten Werkbank um. Der Kunde erwirbt daher (in der Regel über einen offiziellen Händler oder über Direktbezug ab Hersteller bzw. Importeur) ein werkseitiges Fahrzeug mit werkseitiger Gewährleistung.
Voraussetzung für die schnellstmögliche Bearbeitung eines Gewährleistungsantrags ist die Einhaltung des vorgegebenen Abwicklungswegs:
Gewährleistungsansprüche sind generell über einen offiziellen Vertragspartner (im Folgenden Händler genannt) des jeweiligen Herstellers bzw. Importeurs zu stellen. Abweichende Regelungen, z. B. bei Bundeswehr-Fahrzeugen, die über die Mobilitätszentralen der BwFuhrparkService abgewickelt werden, können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Ausschließlich der Händler nimmt die Gewährleistungsmeldung durch den Kunden entgegen.
Der Händler versetzt INTAX durch geeignete Maßnahmen in die Lage, über den Gewährleistungsfall zu entscheiden. Bspw. werden i. d. R. Digitalbilder vom gemeldeten Schaden benötigt, die durch den Händler über das unten stehende Formular an INTAX gesendet werden können. Alternativ ist selbstverständlich auch die Zusendung von Bildern auf dem Postweg möglich. Zusätzlich benötigt INTAX die fahrzeugrelevanten Daten wie z. B. Fahrgestellnummer, Erstzulassungsdatum und den aktuellen Kilometerstand.
INTAX zeigt bei anerkanntem Anspruch kurzfristig einen Reparaturweg auf und vereinbart diesen mit dem Händler oder bei Bedarf auch direkt mit dem Kunden, um einen Fahrzeugausfall möglichst zu vermeiden bzw. so weit wie möglich einzuschränken.
Jegliche Gewährleistungsarbeit muss durch INTAX vor Beginn einer Reparatur schriftlich freigegeben worden sein.
Rechnungen über vermeintliche Gewährleistungsarbeiten, die ohne Absprache mit INTAX und daher nicht durch INTAX freigegeben bzw. veranlasst wurden, werden generell nicht übernommen.
Grundlage der Abwicklung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der INTAX Innovative Fahrzeuglösungen GmbH in der jeweils aktuellen Fassung. Diese sowie eine druckbare Version dieser Erklärung finden Sie in unserem Downloadbereich.
© INTAX Stand Mai 2022